Befundtreue statt Prognosespekulation
Tierarzthaftung bei der Pferdekaufuntersuchung nach OLG Dresden, Urteil vom 07.07.2026 – 4 U 504/25
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Burkhard Oexmann
Kernaussage. Die Haftung des Kaufuntersuchungstierarztes kann auf einer unvollständigen Befundmitteilung beruhen, ohne dass ein röntgenologischer Rückenbefund bereits als Krankheit oder als verlässliche Zukunftsprognose zu qualifizieren wäre. Befund, klinische Relevanz, Prognose und kaufrechtliche...





