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Sport und Recht Vorlesung 26.05.2009 Uni Münster

Sport und Recht 26.05.2009 Dr. jur. Burkhard Oexmann

Sportpferderecht
• 
Kaufrecht (Gewährleistung)
• 
Halterhaftung (§ 833 BGB)
• 
Tierarzthaftung
• 
Leistungsprüfungsordnung
• 
Pferdedoping

1. Kaufrecht (Gewährleistung)

Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 BGB)
• 
Eignung für Reitsportdisziplinen (Dressur, Springen, Fahren, Military)
• 
Eignung für Leistungsklassen (Klassen E, A, L, M, S)
• 
Gesundheitliche (anatomische und physiologische) Einschränkungen (COB, OCD, Spat)

Divergenz zwischen Soll- und Ist-Beschaffenheit
• 
Tierärztliche Kaufuntersuchung (klinisch und röntgenologisch) als kaufrechtliche Prophylaxe
• 
Sachmängel des Pferdes analog § 90a S. 3 BGB
• 
Röntgenleitfaden 2007 der Bundestierärztekammer
• 
Röntgenologische Normabweichung ohne klinische Relevanz (BGH NJW 2007, 1351)

Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB)
•  Prioritär gegenüber Minderungs- und Rücktrittsrecht
• 
Aber: Stück- statt Gattungskauf
• 
Emotionale Beziehung Besitzer-Pferd
• 
Keine Nacherfüllung, wenn restitutio ad integrum unmöglich und/oder Folgekosten durch tierärztliche Metabehandlung nicht ausgeschlossen
•  Oexmann Recht der Landwirtschaft 2008, 113

Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB:
• 
Unternehmerbegriff (§ 14 BGB): Person, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
• 
BGH NJW 2006, 2250: Systematisches Auftreten am Markt, Anlegung auf Dauer, unternehmerische Organisation, Gewinnerzielungs-absicht nicht erforderlich

OLG Zweibrücken vom 30.04.2009 (4 U 103/08):
• 
Ponykauf; Beschreibung als „geritten“, „bereits im Sport mit Erfolg verwendet“ und „Springen der Klassen A + L“
• 
Emotionale Beziehung zwischen Käufer und Pony ungeklärt
• 
Rücktrittsklage unbegründet, da Käufer sofort den Rücktritt erklärt hat, ohne vorher dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen

2. Halterhaftung (§ 833 BGB)

Urteil des BGH vom 17.03.2009 (VI ZR 166/08)
• 
Verletzung eines Tierarztes durch Pferdetritt
• 
Rektales Fiebermessen
• 
Kein Ausschluß der Tierhalterhaftung wegen „Handeln auf eigene Gefahr“
• 
Aber: Fallbezogene Prüfung auf mitursächliches Fehlverhalten des Tierarztes mit der Folge der Anspruchsminderung (§ 254 BGB)

Beschluß des OLG Frankfurt vom 25.02.2009 (4 U 210/08):
• 
Reiterbeteiligung (Abgrenzung der Tierhalter-von der Tierhüterhaftung)
• 
Art des Einflusses auf das Pferd
• 
Minderjährigkeit des Reitbeteiligten im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB (Alter, Reiterfahrung)

Urteil des LG Münster vom 01.06.2007 (16 O 558/06):
• 
Tierhalterhaftung des Vereins bei Schädigung eines Vorstandsmitglieds
• 
Keine Haftungsfreistellung durch „Handeln auf eigene Gefahr“
• 
Kein Haftungsausschluß analog § 31 BGB, da Organ keinen Einfluß auf die spezifische Tiergefahr

Urteil des LG Erfurt vom 23.02.2007 (3 O 1529/06)
• 
Reitunfall bei Ausritt ohne Reithelm
• 
Sorgfaltspflicht des Reitstallbetreibers
• 
Nur Hinweis-, keine Kontrollpflicht wegen des Schutzes durch Reitkappen

Urteil des OLG Hamm vom 25.04.2006 (9 U 7/05)
• 
Entweichen eines Pferdes aus vermieteter Box eines Landwirts
• 
Nächtlicher Zusammenstoß mit Pkw bei einer Geschwindigkeit von 65 km/h (Verstoß gegen das Sichtfahrgebot)
• 
Schadensquotierung nach Haftungsanteilen (haftungsrechtliche Kollision zwischen § 833 S. 1 BGB und § 7 Abs. 1 StVG)

Urteil des OLG Koblenz vom 16.03.2006 (5 U 1708/05)
• 
Reitunfall in der ersten Reitstunde
• 
Reitanfänger ohne Reiterfahrung und ohne körperliche Balance
• 
Hohe Sorgfaltspflichten des Reitlehrers (Longenleine, kein Galopp)
• 
OLG Koblenz: Zusätzlicher Hinweis auf § 276 Abs. 2 BGB (systemwidrig?)

3. Tierarzthaftung

Vertragliche Tierarzthaftung (§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 276 Abs. 2 BGB)
• 
Aufklärung
• 
Dokumentation
• 
Kaufuntersuchung
• 
Röntgenleitfaden 2007
• 
Drittbezogenheit
• 
Zug-um-Zug-Verurteilung

Aufklärungspflichten des Tierarztes
• 
Tierschützerische Motivation
• 
Wirtschaftliches Integritätsinteresse des Pferdebesitzers
• 
Klare Abgrenzung zur Aufklärungsobliegenheit des Humanmediziners

Dokumentation
• 
Zweck der Dokumentation: Ausschließlich Therapiekontinuität, kein forensisches Abwehrinstrumentarium
• 
Rechtsgrundlage: Berufsordnung der jeweiligen Landestierärztekammer
• 
Herausgabeanspruch des Auftraggebers, jedenfalls Einsichtsrecht (Sonderfall Röntgen-verordnung)

Tierärztliche Kaufuntersuchung
• 
Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)
• 
Umfang: Klinisch und röntgenologisch
• 
Klinischer Teil umfaßt Adspektion, Palpation und Auskultation
• 
Röntgenologischer Teil umfaßt die radiologische Darstellung einzelner Gelenke und Wirbelkörper (knöcherne Körperteile)

Röntgenleitfaden 2007
• 
Herausgegeben von der Bundestierärztekammer unter Mitwirkung namhafter deutscher Pferdeveterinäre
• 
Standardisierte röntgenologische Untersuchung mit Angabe der Projektionsebene(n)
• 
Interpretationshilfen für auffällige röntgenologische Befunde und Einstufung in die Klassen I bis IV

Drittbezogenheit
• 
Bis 2001: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
• 
Ab 2002: §§ 241a Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB
• 
Höchstrichterlich ungeklärt, ob der Tierarzt für Fehler der KU auch dem Pferdeverkäufer haftet, wenn der Pferdekäufer die Untersuchung in Auftrag gegeben hat

Zug-um-Zug-Verurteilung
• 
OLG Hamm NJW-RR 1996, 736
• 
Haftet der Tierarzt wegen fehlerhafter Pferde-kaufuntersuchung, erhält er Zug um Zug gegen Zahlung des Schadensersatzes das untersuchte Pferd
• 
Allgemeiner Grundsatz der Vorteilsausgleichung (Übereignung des Pferdes gegen Erstattung des frustranen Kaufpreises)

4. Leistungsprüfungsordnung

LPO (Ausgabe 2008/09)
• 
Regelwerk für den deutschen Turniersport
• 
Erlassen vom Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
• 
§ 1 Nr. 1: LPO dient der Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reitsports. Leistungsprüfungen sind Leistungsvergleiche von Pferden und/oder Reitern

Das Ein-Prinzip im Sportverbandswesen:
• 
Pro Sportart jeweils nur ein Bundesverband
• 
Monolitisches oder monistisches Prinzip
• 
Verfassungsrechtlich bedenklich
• 
Aber sportpolitisch praktisch (Gesichtspunkt der Sportförderung durch Subventionen)

Anknüpfungstatsachen für die Ahndung sportlichen Fehlverhaltens im Reitsport:
• 
Stehenbleiben vor einem Hindernis als Ungehorsam nach § 514 LPO
• 
Widersetzlichkeit im Parcour durch Entziehen der Vorwärtsbewegung als Ungehorsam im Sinne von § 514 LPO

Rechtsordnung der FN (§§ 900 ff. LPO)
• 
Schiedsgerichte der Landeskommissionen
• 
Großes Schiedsgericht der FN
• 
Entscheidungskompetenz für Einsprüche nach §§ 910 ff. LPO und Ordnungsmaßnahmen nach §§ 920 ff. LPO
• 
Ordentliche Gerichte dürfen nicht angerufen werden (verbandsrechtlicher Ausschluß der staatshoheitlichen Jurisdiktion)

Urteil des BGH vom 28.11.1994 (NJW 1995, 583)
• 
Gegenstand: LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
• 
Disziplinargewalt der FN
• 
Inhaltskontrolle sportlicher Regelwerke
• 
Art und Umfang zivilrechtlicher Kontrolle verbandsrechtlicher Sanktionen

5. Pferdedoping

Definition des Doping beim Pferd:
• 
Pharmakologische und mechanische Beeinflussung des körperlichen Wohlbefindens und der physischen Leistungsfähigkeit des Tieres im sportlichen Wettbewerb
• 
Beispiele: Medikamente im Sinne des Arzneimittelgesetzes, Barren mittels Touchierstange, Beinschoner mit scharfkantigen Metallteilen auf der Innenseite

Stichwort: Schimmelwallach „Cöster“ des deutschen Olympiareiters Christian Ahlmann
• 
Hongkong Olympiade 2008
• 
Wirkstoff „Capsaicin“, gewonnen aus der Chilischote
• 
Erlaubte Medikation oder wettbewerbswidriges Doping?

Sport und Recht Vorlesung 26.05.2009 Uni Münster
Als Autor für Beiträge i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV verantwortlich:
Sozietät Dr. Oexmann, Rassenhöveler Straße 7, 59510 Lippetal

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