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Vertrag über Untersuchung beim Kauf eines Pferdes

Pferderecht: Vertrag über die Untersuchung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Pferdes (Kaufuntersuchung)

§ 1

Der Auftraggeber

...............................................................................................................................................

(Name, Adresse)

beauftragt den Tierarzt/die Tierärztliche Klinik

(Name, Adresse)

folgendes Pferd

(Name, Alter, Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Abstammung, Lebensnummer)

zu untersuchen und ein schriftliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Tieres zum Zeitpunkt der Untersuchung zu erstellen, das alle erhobenen normabweichenden Befunde enthält. Die beauftragte röntgenologische Untersuchung orientiert sich an dem von der Bundestierärztekammer herausgegebenen “Leitfaden bei der Kaufuntersuchung des Pferdes (Röntgenleitfaden)” vom 31.08.2002, insbesondere bezüglich Qualität und Technik der Röntgenbilder und der geschuldeten Befundbeschreibung. Der Umfang der Untersuchung wird unter § 3 beschrieben und festgelegt. Die nicht in § 3 aufgeführten Untersuchungsmöglichkeiten sind nicht Vertragsinhalt. Der Auftraggeber ist darüber informiert worden, daß eventuell vorhandene weitere Normabweichungen durch die in Auftrag gegebenen Untersuchungen gegebenenfalls nicht festgestellt werden können. Weitere Untersuchungen werden ausdrücklich vom Auftraggeber in Kenntnis dieser Umstände nicht gewünscht.

§ 2

Die Kosten für die klinische Standarduntersuchung belaufen sich auf: .........................................

(vom Tierarzt einzutragender Preis). Dieser Preis gilt, soweit für das zu untersuchende Pferd ein Kaufpreis bis zu 5.000,00 € vereinbart wurde. Bei einem hierüber hinausgehenden Kaufpreis ist der Preis für die klinische Untersuchung um ..... % zu erhöhen.

Endpreis für die klinische Untersuchung: .................................................

Für die unter § 3 zusätzlich vereinbarten Untersuchungen entstehen folgende Kosten:

(jeweilige Untersuchungsmethode und Einzelpreis)

Insgesamt ergibt sich folgender Endbetrag: .............................................................

§ 3

Die Untersuchung hat folgenden Umfang:

·           Klinische Untersuchung: Ausschluß von offensichtlichen Mängeln; Feststellung der Lahmheitsfreiheit (Beugeproben), Untersuchung von Herz und Kreislauf in Ruhe und unter Belastung, Untersuchung der Augen und der Maulhöhle.

(Nichtzutreffendes bitte streichen)

·           Röntgenologische Untersuchung: Ausschluß von degenerativen Veränderungen des Knochen- und Bewegungsapparates, Standarduntersuchung (Zehe vorne beidseitig 90 Grad und Oxspring, Tangentialaufnahme der Strahlbeine nach Ueltschi, Zehe hinten beidseitig 90 Grad, Sprunggelenk beidseitig 45 Grad und 115 Grad, Knie beidseitig 90 Grad bis 110 Grad, Rücken-Dornfortsätze seitlich), falls vereinbart weitere Röntgenbilder (z.B. weitere Gelenke).

(Nichtzutreffendes streichen)

·           Dopingkontrolle

·           Endoskopie der Atemwege

·           Echokardiographie

·           Szintigraphie

·           Fertilitätsuntersuchung

(Gewünschtes ankreuzen)

Der Auftraggeber wurde von dem Tierarzt vor Beginn der Untersuchungen über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt und erklärt sein Einverständnis mit den zur Untersuchung erforderlichen Eingriffen.

§ 4

Der Tierarzt nennt und erläutert dem Auftraggeber alle normabweichenden Befunde zum Zeitpunkt der Untersuchung, wobei eine Prognose zur Entwicklung der erhobenen Befunde nicht geschuldet wird. Wegen der Tatsache, daß es sich bei dem Pferd um ein individuelles Lebewesen handelt, das ständigem Wandel in Konstitution und Kondition unterliegt, kann keine sichere Aussage über zukünftige Auswirkungen der erhobenen Befunde getroffen werden, insbesondere nicht über die spätere Einsatzfähigkeit des Pferdes zu dem gewünschten Zweck. Eine Entscheidung über den Kauf bzw. die Abstandnahme vom Kauf des Pferdes trifft allein der Auftraggeber.

§ 5

Für den Fall einer fehlenden Individualabrede beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis höchstens ein Jahr, beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Endgültige Vejährung tritt spätestens fünf Jahre nach dem Untersuchungszeitpunkt ein.

§ 6

Unabhängig davon, ob die diesem Vertrag zugrundeliegenden Untersuchungen im Gebiet der

Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land durchgeführt werden, ist auf das

§ 7

Sonstige Vereinbarungen der Parteien:*

* Anmerkung

Der Vertrag enthält die nach den gesetzlichen Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigen Haftungs- und Verjährungsbeschränkungen. Den Parteien steht es allerdings frei, für den Einzelfall individuelle Abreden zu treffen (z.B. eine Verjährungsverkürzung bzw. Haftungshöchstgrenze bei einem geringeren Untersuchungspreis o.ä.). Derartige Verhandlungen und Vereinbarungen sind handschriftlich zu fixieren.

 

(Ort und Datum)                                                                                                       

 

(Unterschrift des Auftraggebers)

 

(Unterschrift des Tierarztes)

 

Erklärung

Der bisherige Halter des oben genannten Pferdes bzw. dessen Beauftragter

....................................................................................................................................................

(Name, Anschrift)

erklärt, daß das zur Kaufuntersuchung vorgestellte Pferd mit dem unter § 1 beschriebenen Pferd identisch ist, die Angaben zum gesundheitlichen Vorbericht dieses Pferdes den Tatsachen entsprechen und vollständig sind und daß dem Pferd innerhalb der letzten acht Wochen keine/ die nachfolgend aufgelisteten Medikamente verabreicht wurden:

(Nichtzutreffendes bitte streichen)

(Präparat, Dosis, Grund und Dauer der Verabreichung)

 

Der bisherige Halter/Beauftragter erklärt weiter

■       Der Tierarzt/die Tierklinik war mit einer Vorbehandlung des Pferdes nicht betraut

■    Der Tierarzt/die Tierklinik hat das Pferd bereits vor der Kaufuntersuchung behandelt. Der bisherige Halter/Beauftragter entbindet den Tierarzt/die Tierklinik diesbezüglich von seiner/ihrer tierärztlichen Schweigepflicht.

(Gewünschtes ankreuzen)

 

(Ort und Datum)

 

(Unterschrift des Pferdehalters/Beauftragten)

 

 

Copyright Dr. Oexmann, Lippetal.

Der Verfasser des Vertrages hat große Sorgfalt darauf verwendet, in dem Vertrag die neuesten rechtlichen Grundlagen der Tierarzthaftung zu verwerten und haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen in diesem Zusammenhang

Vertrag über Untersuchung beim Kauf eines Pferdes
Als Autor für Beiträge i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV verantwortlich:
Sozietät Dr. Oexmann, Rassenhöveler Straße 7, 59510 Lippetal

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Diese Publikation haben wir das letzte mal am Mittwoch, 21. Juli 2010 für Sie aktualisiert.
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