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Pferderecht
Die Rechtsprechung, was Pferde angeht, untergliedert es sich in verschiedene Untergruppen. So sind hier die Themenbereiche Tierkaufrecht, Pferdehaftpflichtrecht, Einstellvertragsrecht und Reitanlagenhaftung. Ebenso die Bereiche der Rechtsprechung, welche das Pferderecht, – diese Bezeichnung ist nur ein volkstümlicher Sammelbegriff – berühren, sind natürlich Tierarzthaftungsrecht und das allgemeine Pferderecht bis hin zum Forderungsmanagement für Tierärzte und Pferdebetriebe.
Beim Kauf eines Pferdes zum Beispiel stehen dem Käufer dieselben Rechte zu, wie bei einer Sache, die er im Einzelhandel erwerben kann. Er hat also ein Recht auf Nachbesserung, Rücktritt, Minderung oder gar Schadensersatz. Gerade im Bereich des Handels mit Pferden ist bei gerichtlichen Entscheidungen auch der Zeitfaktor ausgesprochen relevant, denn die Partei, die den Prozess verliert, hat nicht nur die Kosten des Verfahrens zu tragen, sondern ist auch verpflichtet, die Kosten der Unterbringung des Pferdes und selbstverständlich sein Futter zu übernehmen.
Es ist Tatsache, dass die meisten Sportunfälle Reitunfälle sind. Auch hier ist gesetzliche Regelung erforderlich und vorhanden. Nach Paragraf 833 des BGB der Tierhaltergefährdungshaftung "haftet ein Tierhalter immer dann, wenn sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht und Personen- oder Sachschäden eingetreten sind." Im Tierarzthaftungsgesetz wird festgelegt, wie mit Schadensersatzfragen eines Tierhalters bei sogenannten Kunstfehlern oder nicht eingetretenen Heilungserfolgen umzugehen ist. Es wird über die Frage entschieden, in welchem Umfang und wie der Tierarzt bei der Untersuchung gegenüber den Kaufvertragsparteien zu haften hat. Hat ein Tierarzt hingegen Ansprüche an einen Tierhalter, geht es um Mahnbescheidsverfahren, Rechtsschutzmöglichkeiten zur Sicherung des Anspruches, oder auch die Erlangung von Vollstreckungstiteln, also das Urteil oder einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dies gilt natürlich auch für die Eigner von Pferdeställen, deren Kunden Pferde eingestellt haben und nicht zahlen. Hier geht es dann um vertragliches Pfandrecht und Pensionsverträge. Das sogenannte Pferderecht umfasst also ein äußerst umfangreiches Areal von rechtlichen Fragen, die allesamt miteinander verquickt sind. Ein Anwalt auf diesem Rechtsgebiet sollte, neben der rein bürokratischen Abwicklung der Problematik, aber auch durchaus profunde veterinärmedizinische Kenntnisse mitbringen.
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