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Medizinrecht
Die Rechtsprechung zur Medizin umfasst ein weites Feld. Neben der Arzthaftung sind ihr weiter zuzugliedern der Bereich der Meldepflicht gewisser Krankheiten, doch auch Gebiete des Sozialversicherungsrechts, des allgemeinen Berufsrechts, des ärztlichen Gesellschaftsrechts und auch des Apotheken- und Pharmarechts. Das Thema ist äußerst vielschichtig. So sind ebenso Beziehungen vorhanden zu Arztwerberecht, der Röntgenverordnung, dem Seuchengesetz. Auch die ärztlichen Berufsordnungen der jeweils zuständigen Ärztekammer können ausschlaggebend bei der Rechtsprechung sein.
Natürlich und zwangsläufigerweise hat das Medizinrecht in unserer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft auch viel mit fiskalischen Sachverhalten zu tun. Die Ärzteschaft postuliert ihren finanziellen Ruin, während sie sich, zwangsläufigerweise von der Pharmaindustrie kritisch beäugt, derselben anbiedert, und dabei vergisst, dass der Patient ein menschliches Wesen ist und es Grundsätze und Grenzen der Ethik einzuhalten gilt.
Ein anderes Feld ist die Rechtsprechung in der Kriminalmedizin. Die Rechtsmedizin sieht sich als größtenteils zur Verbrechensaufklärung angelegtes Instrument. So sind hier etliche Vorgaben des medizinischen Rechts außer Kraft gesetzt. Eine erste Denkschrift zur Hinzuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung ist überliefert, die "Quaestiones Medico-Legales" des Paolo Zacchia aus der Mitte des vorigen Jahrtausends. Erst im neunzehnten Jahrhundert waren es Abroise Tardieu und Freunde, die die Grundlage für die Rechtsmedizin als empirisch fundierte Wissenschaft entwarfen.
Natürlich gibt es Anwälte, die sich auf die medizinische Ausrichtung ihres Berufes spezialisiert haben. Seit dem Jahr 2004 gibt es die offizielle Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht". Diese Fachanwälte nun haben Erfahrung und sind geschult in Fragen des Rechtes der medizinischen Behandlung, dem Berufsrecht der Heilberufe, aber auch des Krankenhausrechtes und in Grundzügen des Arzneimittel- und Medizin-Produkte-Rechts. Selbstverständlich spielt auch die Disziplin Krankenhausrecht mit ihren Facetten Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht eine große Rolle.
Die rasante Entwicklung auf allen nur denkbaren Gebieten der medizinischen Forschung lässt die Gesetzgebung wohl immer wieder ins Hintertreffen geraten, deutsches Medizinrecht erweist sich hier, im Vergleich zu den europäischen Nachbarn, als wohl eher arg konservativ, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus dem Dritten Reich.
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